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		<title><![CDATA[Forum der BHE Mitglieder - Alle Foren]]></title>
		<link>https://forum-zu-bhe.de/</link>
		<description><![CDATA[Forum der BHE Mitglieder - https://forum-zu-bhe.de]]></description>
		<pubDate>Tue, 16 Jun 2026 09:12:55 +0000</pubDate>
		<generator>MyBB</generator>
		<item>
			<title><![CDATA[Abmahnung des BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e.V. gegen das Forum – Sachstand]]></title>
			<link>https://forum-zu-bhe.de/showthread.php?tid=138</link>
			<pubDate>Sun, 19 Apr 2026 08:52:05 +0200</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://forum-zu-bhe.de/member.php?action=profile&uid=1">Admin</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://forum-zu-bhe.de/showthread.php?tid=138</guid>
			<description><![CDATA[Der BHE-Bundesverband Sicherheitstechnik e.V. hat im März 2026 eine anwaltliche Abmahnung gegen den Betreiber dieses Forum mit folgenden Forderungen:<ul class="mycode_list"><li><span style="font-weight: bold;" class="mycode_b">Herausgabe</span> der Domain <span style="color: #BA2852;" class="mycode_color">bhe-forum.de</span><br />
</li>
<li><span style="font-weight: bold;" class="mycode_b">Kostenerstattung</span><br />
</li>
<li><span style="font-weight: bold;" class="mycode_b">Unterlassungserklärung</span> <span style="font-style: italic;" class="mycode_i">(siehe unten)</span><br />
</li>
</ul>
ausgesprochen. Die Angelegenheit ist chronologisch wie folgt verlaufen:<br />
<br />
<span style="font-weight: bold;" class="mycode_b">Vorbemerkung sowie Ablauf:</span><br />
Die Intension sowie den Disclaimer zu diesem Forum kann im <span style="color: #BA2852;" class="mycode_color">Portal</span> <span style="font-style: italic;" class="mycode_i">(nur für Gäste lesbar)</span> entnommen werden. Der folgende Sachstandsbericht dient der Transparenz gegenüber den Foren-Mitgliedern und enthält ausschließlich dokumentierte Vorgänge.<br />
<br />
<hr class="mycode_hr" />
<br />
<span style="font-weight: bold;" class="mycode_b">19.03.2026</span> <span style="font-style: italic;" class="mycode_i">(Eingang 23. März 2026)</span> <br />
Der BHE-Bundesverband Sicherheitstechnik e.V. hat über seinen Rechtsanwalt eine Abmahnung mit folgenden Forderungen zugestellt:<ul class="mycode_list"><li>Unterlassung der Nutzung der Domain <br />
<div class="codeblock"><div class="title">Code:</div><div class="body" dir="ltr"><code>bhe-forum.de</code></div></div> sowie der Bezeichnung <br />
<div class="codeblock"><div class="title">Code:</div><div class="body" dir="ltr"><code>BHE-Forum</code></div></div></li>
<li>Herausgabe der Domain <br />
<div class="codeblock"><div class="title">Code:</div><div class="body" dir="ltr"><code>bhe-forum.de</code></div></div></li>
<li>Kostenerstattung in Höhe von <span style="font-weight: bold;" class="mycode_b">1.372,78 €</span><br />
</li>
<li>Fristsetzung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung bis zum <span style="font-weight: bold;" class="mycode_b">30.03.2026</span><br />
</li>
</ul>
<br />
<span style="font-weight: bold;" class="mycode_b">27.03.2026</span><br />
Ich habe fristgerecht geantwortet und die Abmahnung zurückgewiesen <span style="font-style: italic;" class="mycode_i">[u.a. Hinweis auf andere bestehende Firmen mit der Bezeichnung "BHE" und der verbundenen Verwirkung nach § 242 BGB (Foren-URL <span style="color: #BA2852;" class="mycode_color">bhe-forum.de</span> ist seit dem 09.09.2022 gegeben]</span>, sowie auf meine - seit über 20 Jahren - bestehende Firma SVBD M. Dietrich.<br />
<br />
Zugleich wurde meinerseits angemerkt, das nach 30-jähriger Mitgliedschaft im BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e.V. es „fair“ gewesen wäre, wenn der Verband vor Einschaltung eines Rechtsbeistands das persönliche Gespräch gesucht hätte …zumal in den Nutzungsbedingungen, der Datenschutzerklärung sowie im Impressum des Forums ausdrücklich um vorherige Kontaktaufnahme gebeten wird.<br />
<br />
<span style="font-weight: bold;" class="mycode_b">30.03.2026</span><br />
Der Rechtsanwalt hat erwidert und an den Forderungen festgehalten, zugleich jedoch den Vorschlag für eine beschreibende Domain wie<br />
<div class="codeblock"><div class="title">Code:</div><div class="body" dir="ltr"><code>fürum-fuer-bhe-mitglieder.de</code></div></div>gegeben.<br />
<br />
<span style="font-weight: bold;" class="mycode_b">03.04.2026</span><br />
Ich habe die Domain<br />
<div class="codeblock"><div class="title">Code:</div><div class="body" dir="ltr"><code>www.forum-der-bhe-mitglieder.de</code></div></div>als freiwilliges Entgegenkommen <span style="font-style: italic;" class="mycode_i">(ohne Anerkennung einer Rechtspflicht)</span> vorgeschlagen.<br />
<br />
<span style="font-weight: bold;" class="mycode_b">07.04.2026</span><br />
Der Rechtsanwalt hat letztmalig die Herausgabe aller Domains mit der Buchstabenkombination "BHE" <span style="font-style: italic;" class="mycode_i">(diese pauschale Forderung beinhaltet letztlich auch seinen eigenen Domainvorschlag vom 30.03.)</span> sowie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung mit Fristsetzung: 09.04.2026, 17:00 Uhr gefordert.<br />
<br />
<span style="font-weight: bold;" class="mycode_b">09.04.2026</span><br />
Ich habe abschließend geantwortet u.a. mit Hinweis auf die BGH-Rechtsprechung <span style="font-style: italic;" class="mycode_i">(Aktenzeichen: I ZR / 138/99)</span> sowie auf die Überdehnung des Namensrechts und die rein beschreibende Domain<br />
<div class="codeblock"><div class="title">Code:</div><div class="body" dir="ltr"><code>www.forum-zu-bhe.de</code></div></div>als Hauptdomain aktiviert. Sämtliche bisherigen Domains werden auf diese Domain umgeleitet.<ul class="mycode_list"><li>Dem BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e.V. wurde zugleich nahegelegt, sollte er an seiner Forderung festhalten,  es sinvoller erscheint die Angelegenheit gerichtlich klären zu lassenlassen ...sofern dies auch im Interesse der Verbandsmitglieder liegt.<br />
</li>
</ul>
<br />
<span style="font-weight: bold;" class="mycode_b">Stand 19.04.2026</span><ul class="mycode_list"><li><span style="font-style: italic;" class="mycode_i">Die geforderte Kostenerstattung wurde bisher nicht weiter verfolgt.</span><br />
</li>
<li><span style="font-style: italic;" class="mycode_i">Eine Herausgabe der Domain</span><br />
<div class="codeblock"><div class="title">Code:</div><div class="body" dir="ltr"><code>bhe-forum.de</code></div></div><span style="font-style: italic;" class="mycode_i">hat nicht stattgefunden.</span><br />
</li>
<li><span style="font-style: italic;" class="mycode_i">Das Forum ist unter</span><br />
<div class="codeblock"><div class="title">Code:</div><div class="body" dir="ltr"><code>https://www.forum-zu-bhe.de</code></div></div><span style="font-style: italic;" class="mycode_i">erreichbar.</span><br />
</li>
<li><span style="font-style: italic;" class="mycode_i">Weitere Schritte des Verbandes sind mir nicht bekannt.</span><br />
</li>
</ul>
<hr class="mycode_hr" />
<br />
<span style="font-weight: bold;" class="mycode_b">Fazit</span><br />
Der BHE hat es <span style="text-decoration: underline;" class="mycode_u">vermutlich</span> nicht für erforderlich befunden, seine Mitglieder über die Abmahnung gegen ein langjähriges Mitglied auf der Mitgliederversammlung am <span style="color: #BA2852;" class="mycode_color">08.05.2026</span> zu informieren, denn auch nach der Mitgliederversammlung gibt es seit meiner Aufforderung vom <span style="color: #00f;" class="mycode_color">09.04.2026</span>, bis einschl. <span style="color: #00f;" class="mycode_color">16.06.2026</span> und somit seit <span style="color: #00f;" class="mycode_color">68 Tagen</span>, keinerlei weitere offizielle Forderung, Stellungnahme oder Klarstellung seitens des BHE. Dieses Verhalten ist für mich der eindeutige Beweis dafür, dass der Verband kein Interesse an einer aktiven Rechtsverfolgung hat<span style="font-style: italic;" class="mycode_i">(te)</span> und die Angelegenheit selbst auch als erledigt betrachtet.<br />
<br />
Die seitens des BHE eingestellte Kommunikation, indem er über das seinerseits initiierte Vorhaben seit <span style="color: #00f;" class="mycode_color">68 Tagen</span> schweigt, bestätigt implizit meine Positionierung.<br />
Die ursprünglich eingeforderte Kostenerstattung in Höhe von <span style="font-weight: bold;" class="mycode_b">1.372,78 €</span> wurden <span style="text-decoration: underline;" class="mycode_u">vermutlich</span> aus der Verbandkasse beglichen.<br />
<br />
<hr class="mycode_hr" />
<br />
<span style="font-weight: bold;" class="mycode_b">Abschließender Hinweis:</span><br />
Dieser Bericht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit aus rechtlicher Sicht, sondern dokumentiert den Ablauf aus meiner Perspektive. Sollte der BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e.V. eine eigene Darstellung zu veröffentlichen wünschen, werde ich diese ergänzend zur Kenntnis geben.<br />
<br />
<hr class="mycode_hr" />
<hr class="mycode_hr" />
<hr class="mycode_hr" />
<br />
<span style="font-weight: bold;" class="mycode_b">Zur Unterlassungserklärung:</span><br />
<br />
<blockquote class="mycode_quote"><cite>Zitat:</cite>1. es ab Unterzeichnung dieser Erklärung zu unterlassen, das Kennzeichen "BHE" als namens- oder Kennzeichnungsbestandteil für unternehmerische Zwecke aller Art, insbesondere für werbliche Dienstleistungen, auch im Internet oder ähnlichen digitalen Medien und unter der Bezeichnung "BHE-Forum" oder in ähnlicher Zusammensetzung selbst zu nutzen oder durch Dritte nutzen zu lassen.</blockquote>
Dies verbietet pauschal die Nutzung des Buchstabens "BHE" im gesamten geschäftlichen Verkehr, also auch für das <span style="color: var(--main);">Forum der BHE Mitglieder</span>. Dies wäre eine unangemessene Knebelung und würde gegen das Prinzip der Verhältnismäßigkeit verstoßen, da es die Nutzung der eigenen Geschäftsbezeichnung verbieten würde.<br />
<br />
<blockquote class="mycode_quote"><cite>Zitat:</cite>2.1 es ab Unterzeichnung dieser Erklärung zu unterlassen, die Domain "bhe-forum.de" für Dienstleistungen im Internet im Zusammenhang mit der Herstellung, Errichtung oder Planung sicherheitstechnischer Anlagen und Einrichtungen zu nutzen.</blockquote>
Eine Einschränkung der Verwendung eines Domainnames wäre rechtlich nur durchsetzbar, wenn z.B. die <span style="font-weight: bold;" class="mycode_b">Wort</span>marke "BHE" geschützt wäre. Seitens des BHE ist jedoch lediglich die <span style="font-weight: bold;" class="mycode_b">Bild</span>marke "BHE" <span style="font-style: italic;" class="mycode_i">(das Logo des BHE)</span> geschützt.<br />
<br />
<blockquote class="mycode_quote"><cite>Zitat:</cite>2.2 die Internet-Domain "bhe-forum.de" an den BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e.V. herauszugeben und binnen einer Woche ab Unterzeichnung dieser Erklärung gegenüber der DENIC e.G. die Übertragung der Domain "bhe-forum.de" an den BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e.V. freizugeben.</blockquote>
Hier übersieht die Erklärung die höchstrichterliche Rechtsprechung (BGH "shell.de"). Danach gibt es keinen Anspruch auf Überschreibung einer Domain, sondern allenfalls auf Löschung. Die Erklärung verlangt aber das Schärfste: die Herausgabe. Das ist rechtlich höchst angreifbar.<br />
<br />
<blockquote class="mycode_quote"><cite>Zitat:</cite>3. für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtungen aus Ziffern 1 und 2.1 sowie für jede volle Woche der Überschreitung der Frist gemäß 2.3 eine Vertragsstrafe an die Unterlassungsgläubigerin zu zahlen, deren Höhe von der Unterlassungsgläubigerin nach billigem Ermessen festzusetzen und im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüfbar ist.</blockquote>
"Billiges Ermessen" ist eine unzumutbare Belastung: Der Begriff "billiges Ermessen" (§ 315 BGB) ist rechtlich nicht völlig frei, aber in der Praxis bedeutet es: Die Beweislast liegt bei <span style="color: var(--main);">Forum der BHE Mitglieder</span>. Wenn die Höhe der Vertragsstrafe für unangemessen gehalten wird, weil vielleicht ein Brief falsch abgeheftet wurde oder eine unbeabsichtigte Kleinigkeit passiert ist, müsste <span style="color: var(--main);">Forum der BHE Mitglieder</span> aktiv vor Gericht ziehen und die Unangemessenheit beweisen.<br />
Daraus resultiert: Das was der BHE einfordert ist das Gegenteil von Rechtssicherheit. Korrekt sollte eine völlig transparente, feste Vertragsstrafe <span style="font-style: italic;" class="mycode_i">(z.B. "2.000,00 €" oder "5.000,00 €" je Verstoß)</span> gegeben sein ...oder gar keine. Da der BHE seit nunmehr <span style="color: #00f;" class="mycode_color">68 Tagen</span> nicht mehr aktiv wurde, dürfte seine Forderung mit Bezug auf §242 BGB sich als gegenstandslos herausgestellt haben.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Der BHE-Bundesverband Sicherheitstechnik e.V. hat im März 2026 eine anwaltliche Abmahnung gegen den Betreiber dieses Forum mit folgenden Forderungen:<ul class="mycode_list"><li><span style="font-weight: bold;" class="mycode_b">Herausgabe</span> der Domain <span style="color: #BA2852;" class="mycode_color">bhe-forum.de</span><br />
</li>
<li><span style="font-weight: bold;" class="mycode_b">Kostenerstattung</span><br />
</li>
<li><span style="font-weight: bold;" class="mycode_b">Unterlassungserklärung</span> <span style="font-style: italic;" class="mycode_i">(siehe unten)</span><br />
</li>
</ul>
ausgesprochen. Die Angelegenheit ist chronologisch wie folgt verlaufen:<br />
<br />
<span style="font-weight: bold;" class="mycode_b">Vorbemerkung sowie Ablauf:</span><br />
Die Intension sowie den Disclaimer zu diesem Forum kann im <span style="color: #BA2852;" class="mycode_color">Portal</span> <span style="font-style: italic;" class="mycode_i">(nur für Gäste lesbar)</span> entnommen werden. Der folgende Sachstandsbericht dient der Transparenz gegenüber den Foren-Mitgliedern und enthält ausschließlich dokumentierte Vorgänge.<br />
<br />
<hr class="mycode_hr" />
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<span style="font-weight: bold;" class="mycode_b">19.03.2026</span> <span style="font-style: italic;" class="mycode_i">(Eingang 23. März 2026)</span> <br />
Der BHE-Bundesverband Sicherheitstechnik e.V. hat über seinen Rechtsanwalt eine Abmahnung mit folgenden Forderungen zugestellt:<ul class="mycode_list"><li>Unterlassung der Nutzung der Domain <br />
<div class="codeblock"><div class="title">Code:</div><div class="body" dir="ltr"><code>bhe-forum.de</code></div></div> sowie der Bezeichnung <br />
<div class="codeblock"><div class="title">Code:</div><div class="body" dir="ltr"><code>BHE-Forum</code></div></div></li>
<li>Herausgabe der Domain <br />
<div class="codeblock"><div class="title">Code:</div><div class="body" dir="ltr"><code>bhe-forum.de</code></div></div></li>
<li>Kostenerstattung in Höhe von <span style="font-weight: bold;" class="mycode_b">1.372,78 €</span><br />
</li>
<li>Fristsetzung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung bis zum <span style="font-weight: bold;" class="mycode_b">30.03.2026</span><br />
</li>
</ul>
<br />
<span style="font-weight: bold;" class="mycode_b">27.03.2026</span><br />
Ich habe fristgerecht geantwortet und die Abmahnung zurückgewiesen <span style="font-style: italic;" class="mycode_i">[u.a. Hinweis auf andere bestehende Firmen mit der Bezeichnung "BHE" und der verbundenen Verwirkung nach § 242 BGB (Foren-URL <span style="color: #BA2852;" class="mycode_color">bhe-forum.de</span> ist seit dem 09.09.2022 gegeben]</span>, sowie auf meine - seit über 20 Jahren - bestehende Firma SVBD M. Dietrich.<br />
<br />
Zugleich wurde meinerseits angemerkt, das nach 30-jähriger Mitgliedschaft im BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e.V. es „fair“ gewesen wäre, wenn der Verband vor Einschaltung eines Rechtsbeistands das persönliche Gespräch gesucht hätte …zumal in den Nutzungsbedingungen, der Datenschutzerklärung sowie im Impressum des Forums ausdrücklich um vorherige Kontaktaufnahme gebeten wird.<br />
<br />
<span style="font-weight: bold;" class="mycode_b">30.03.2026</span><br />
Der Rechtsanwalt hat erwidert und an den Forderungen festgehalten, zugleich jedoch den Vorschlag für eine beschreibende Domain wie<br />
<div class="codeblock"><div class="title">Code:</div><div class="body" dir="ltr"><code>fürum-fuer-bhe-mitglieder.de</code></div></div>gegeben.<br />
<br />
<span style="font-weight: bold;" class="mycode_b">03.04.2026</span><br />
Ich habe die Domain<br />
<div class="codeblock"><div class="title">Code:</div><div class="body" dir="ltr"><code>www.forum-der-bhe-mitglieder.de</code></div></div>als freiwilliges Entgegenkommen <span style="font-style: italic;" class="mycode_i">(ohne Anerkennung einer Rechtspflicht)</span> vorgeschlagen.<br />
<br />
<span style="font-weight: bold;" class="mycode_b">07.04.2026</span><br />
Der Rechtsanwalt hat letztmalig die Herausgabe aller Domains mit der Buchstabenkombination "BHE" <span style="font-style: italic;" class="mycode_i">(diese pauschale Forderung beinhaltet letztlich auch seinen eigenen Domainvorschlag vom 30.03.)</span> sowie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung mit Fristsetzung: 09.04.2026, 17:00 Uhr gefordert.<br />
<br />
<span style="font-weight: bold;" class="mycode_b">09.04.2026</span><br />
Ich habe abschließend geantwortet u.a. mit Hinweis auf die BGH-Rechtsprechung <span style="font-style: italic;" class="mycode_i">(Aktenzeichen: I ZR / 138/99)</span> sowie auf die Überdehnung des Namensrechts und die rein beschreibende Domain<br />
<div class="codeblock"><div class="title">Code:</div><div class="body" dir="ltr"><code>www.forum-zu-bhe.de</code></div></div>als Hauptdomain aktiviert. Sämtliche bisherigen Domains werden auf diese Domain umgeleitet.<ul class="mycode_list"><li>Dem BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e.V. wurde zugleich nahegelegt, sollte er an seiner Forderung festhalten,  es sinvoller erscheint die Angelegenheit gerichtlich klären zu lassenlassen ...sofern dies auch im Interesse der Verbandsmitglieder liegt.<br />
</li>
</ul>
<br />
<span style="font-weight: bold;" class="mycode_b">Stand 19.04.2026</span><ul class="mycode_list"><li><span style="font-style: italic;" class="mycode_i">Die geforderte Kostenerstattung wurde bisher nicht weiter verfolgt.</span><br />
</li>
<li><span style="font-style: italic;" class="mycode_i">Eine Herausgabe der Domain</span><br />
<div class="codeblock"><div class="title">Code:</div><div class="body" dir="ltr"><code>bhe-forum.de</code></div></div><span style="font-style: italic;" class="mycode_i">hat nicht stattgefunden.</span><br />
</li>
<li><span style="font-style: italic;" class="mycode_i">Das Forum ist unter</span><br />
<div class="codeblock"><div class="title">Code:</div><div class="body" dir="ltr"><code>https://www.forum-zu-bhe.de</code></div></div><span style="font-style: italic;" class="mycode_i">erreichbar.</span><br />
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<li><span style="font-style: italic;" class="mycode_i">Weitere Schritte des Verbandes sind mir nicht bekannt.</span><br />
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</ul>
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<span style="font-weight: bold;" class="mycode_b">Fazit</span><br />
Der BHE hat es <span style="text-decoration: underline;" class="mycode_u">vermutlich</span> nicht für erforderlich befunden, seine Mitglieder über die Abmahnung gegen ein langjähriges Mitglied auf der Mitgliederversammlung am <span style="color: #BA2852;" class="mycode_color">08.05.2026</span> zu informieren, denn auch nach der Mitgliederversammlung gibt es seit meiner Aufforderung vom <span style="color: #00f;" class="mycode_color">09.04.2026</span>, bis einschl. <span style="color: #00f;" class="mycode_color">16.06.2026</span> und somit seit <span style="color: #00f;" class="mycode_color">68 Tagen</span>, keinerlei weitere offizielle Forderung, Stellungnahme oder Klarstellung seitens des BHE. Dieses Verhalten ist für mich der eindeutige Beweis dafür, dass der Verband kein Interesse an einer aktiven Rechtsverfolgung hat<span style="font-style: italic;" class="mycode_i">(te)</span> und die Angelegenheit selbst auch als erledigt betrachtet.<br />
<br />
Die seitens des BHE eingestellte Kommunikation, indem er über das seinerseits initiierte Vorhaben seit <span style="color: #00f;" class="mycode_color">68 Tagen</span> schweigt, bestätigt implizit meine Positionierung.<br />
Die ursprünglich eingeforderte Kostenerstattung in Höhe von <span style="font-weight: bold;" class="mycode_b">1.372,78 €</span> wurden <span style="text-decoration: underline;" class="mycode_u">vermutlich</span> aus der Verbandkasse beglichen.<br />
<br />
<hr class="mycode_hr" />
<br />
<span style="font-weight: bold;" class="mycode_b">Abschließender Hinweis:</span><br />
Dieser Bericht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit aus rechtlicher Sicht, sondern dokumentiert den Ablauf aus meiner Perspektive. Sollte der BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e.V. eine eigene Darstellung zu veröffentlichen wünschen, werde ich diese ergänzend zur Kenntnis geben.<br />
<br />
<hr class="mycode_hr" />
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<span style="font-weight: bold;" class="mycode_b">Zur Unterlassungserklärung:</span><br />
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<blockquote class="mycode_quote"><cite>Zitat:</cite>1. es ab Unterzeichnung dieser Erklärung zu unterlassen, das Kennzeichen "BHE" als namens- oder Kennzeichnungsbestandteil für unternehmerische Zwecke aller Art, insbesondere für werbliche Dienstleistungen, auch im Internet oder ähnlichen digitalen Medien und unter der Bezeichnung "BHE-Forum" oder in ähnlicher Zusammensetzung selbst zu nutzen oder durch Dritte nutzen zu lassen.</blockquote>
Dies verbietet pauschal die Nutzung des Buchstabens "BHE" im gesamten geschäftlichen Verkehr, also auch für das <span style="color: var(--main);">Forum der BHE Mitglieder</span>. Dies wäre eine unangemessene Knebelung und würde gegen das Prinzip der Verhältnismäßigkeit verstoßen, da es die Nutzung der eigenen Geschäftsbezeichnung verbieten würde.<br />
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<blockquote class="mycode_quote"><cite>Zitat:</cite>2.1 es ab Unterzeichnung dieser Erklärung zu unterlassen, die Domain "bhe-forum.de" für Dienstleistungen im Internet im Zusammenhang mit der Herstellung, Errichtung oder Planung sicherheitstechnischer Anlagen und Einrichtungen zu nutzen.</blockquote>
Eine Einschränkung der Verwendung eines Domainnames wäre rechtlich nur durchsetzbar, wenn z.B. die <span style="font-weight: bold;" class="mycode_b">Wort</span>marke "BHE" geschützt wäre. Seitens des BHE ist jedoch lediglich die <span style="font-weight: bold;" class="mycode_b">Bild</span>marke "BHE" <span style="font-style: italic;" class="mycode_i">(das Logo des BHE)</span> geschützt.<br />
<br />
<blockquote class="mycode_quote"><cite>Zitat:</cite>2.2 die Internet-Domain "bhe-forum.de" an den BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e.V. herauszugeben und binnen einer Woche ab Unterzeichnung dieser Erklärung gegenüber der DENIC e.G. die Übertragung der Domain "bhe-forum.de" an den BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e.V. freizugeben.</blockquote>
Hier übersieht die Erklärung die höchstrichterliche Rechtsprechung (BGH "shell.de"). Danach gibt es keinen Anspruch auf Überschreibung einer Domain, sondern allenfalls auf Löschung. Die Erklärung verlangt aber das Schärfste: die Herausgabe. Das ist rechtlich höchst angreifbar.<br />
<br />
<blockquote class="mycode_quote"><cite>Zitat:</cite>3. für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtungen aus Ziffern 1 und 2.1 sowie für jede volle Woche der Überschreitung der Frist gemäß 2.3 eine Vertragsstrafe an die Unterlassungsgläubigerin zu zahlen, deren Höhe von der Unterlassungsgläubigerin nach billigem Ermessen festzusetzen und im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüfbar ist.</blockquote>
"Billiges Ermessen" ist eine unzumutbare Belastung: Der Begriff "billiges Ermessen" (§ 315 BGB) ist rechtlich nicht völlig frei, aber in der Praxis bedeutet es: Die Beweislast liegt bei <span style="color: var(--main);">Forum der BHE Mitglieder</span>. Wenn die Höhe der Vertragsstrafe für unangemessen gehalten wird, weil vielleicht ein Brief falsch abgeheftet wurde oder eine unbeabsichtigte Kleinigkeit passiert ist, müsste <span style="color: var(--main);">Forum der BHE Mitglieder</span> aktiv vor Gericht ziehen und die Unangemessenheit beweisen.<br />
Daraus resultiert: Das was der BHE einfordert ist das Gegenteil von Rechtssicherheit. Korrekt sollte eine völlig transparente, feste Vertragsstrafe <span style="font-style: italic;" class="mycode_i">(z.B. "2.000,00 €" oder "5.000,00 €" je Verstoß)</span> gegeben sein ...oder gar keine. Da der BHE seit nunmehr <span style="color: #00f;" class="mycode_color">68 Tagen</span> nicht mehr aktiv wurde, dürfte seine Forderung mit Bezug auf §242 BGB sich als gegenstandslos herausgestellt haben.]]></content:encoded>
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